Cannabis auf Rezept: KBV und GKV-Spitzenverband schaffen Klarheit
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich am 6. August auf eine gemeinsame Auslegung der neuen Cannabis-Verordnungsregeln verständigt. Bestandspatienten mit Extrakten behalten ihren Anspruch, ein Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln ist nur dort nötig, wo ein zugelassenes Präparat existiert. Blütenrezepte bleiben ausgeschlossen. Der Beitrag Cannabis auf Rezept: KBV und GKV-Spitzenverband schaffen Klarheit erschien zuerst auf Hanf Magazin.